Die Handwerkskammer Schwerin nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben wahr und ist Dienstleistungszentrum sowie Interessenvertretung für die Handwerker des Kammerbezirks in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Parchim-Ludwigslust, in der Landeshauptstadt Schwerin sowie im ehemaligen Landkreis Güstrow, für den die Zuständigkeit im neuen Landkreis Rostock fortbesteht.
Die Handwerkskammern sind das Herzstück der Selbstverwaltung im Handwerk. Es gibt sie bereits seit 1897, seit dem Erlass des so genannten "Handwerksgesetzes".
Jeder Handwerker, der in einem Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe tätig werden will, wird automatisch Pflichtmitglied der Handwerkskammer. Der Handwerkskammer kann man also nicht freiwillig beitreten, sondern die Mitgliedschaft entsteht aufgrund des Gesetzes.
Mitglieder der Handwerkskammer sind die selbständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge.
Die Pflichtmitgliedschaft ist notwendig, um die Unabhängigkeit der Kammern bei der Erfüllung der besonderen Aufgaben zu sichern. Unabhängigkeit zum einen von staatlicher Einflussnahme, zum anderen aber auch von Interessen einzelner Mitglieder. Die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer gewährt jedem die Möglichkeit, als gewählter Vertreter bei der Selbstverwaltung der Kammer mitzuwirken. Sei es als Mitglied der Vollversammlung, des Vorstands oder der verschiedenen Ausschüsse.
Mehr als 7.700 eingetragene Betriebe werden von der Handwerkskammer Schwerin betreut. Oberstes Organ der Handwerkskammer Schwerin ist die Vollversammlung mit 27 Mitgliedern, davon 18 Arbeitgeber und 9 Arbeitnehmer.
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel.: (0385) 7417-0
Fax: (0385) 71 60 51
Web.: www.hwk-schwerin.de